Werkreal- und Realschule

Für Eltern

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag – Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Telefon: 0621 293-18780
E-Mail: seckenheimschule.sekretariat@mannheim.de

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Halten Sie die Öffnungszeiten (9.00 – 12.00 Uhr) bitte ein.
  • Sollten Sie schriftliche Dokumente, z.B. Schulbescheinigungen benötigen, rufen Sie vorher an oder schreiben eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Ihr Kind kann das Dokument am nächsten Tag im Sekretariat abholen.
  • Es gibt keine Ausgabe von Kühlpacks.
  • Das Telefonieren vom Schultelefon ist nicht möglich.

Vielen Dank

Wichtige Termine

Tag der offenen Tür am Samstag, 20.01.2024. Herzlich eingeladen sind alle Viertklässler und ihre Familien, die sich für unsere Schule interessieren. 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr – Infovortrag für Eltern mit Kinderbetreuung, ab 11:45 Uhr bis 14:00 Uhr – Individueller Rundgang durchs gesamte Schulhaus mit Mitmachstationen und Vorführungen

Anmeldetage für die fünften Klassen: Mittwoch 06. und Donnerstag 07. März jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr, Zimmer 106

Die Wahlpflichtfächer ab Klasse 7

Masernschutz

Nachweis über den Masernimpfschutz bei Neuanmeldungen

Ihr Kind soll an unserer Schule aufgenommen werden.

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungs-heft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Ramadan

Elternbeirat

Vorsitzende
Nicole Zirker
a.zirker@gmx.de

Stellvertreterin
Zoe Bartmann

Stellvertreter
Neriman Bahçeci
neriman.bahceci@gmx.de

Förderverein

Vorsitzende
Yvonne Quenzer
foerderverein@seckenheimschule.de

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