Werkreal- und Realschule

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Seckenheimschule ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website seckenheimschule.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV 2.0).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Einige verlinkte PDF-Dokumente (ca. 5–10) entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit (z. B. fehlende Tags oder Alternativtexte).
    • Grund: Die Dokumente stammen teilweise von Dritten oder wurden vor dem 23.09.2018 erstellt und sind aus technischen und personellen Gründen derzeit nicht vollständig barrierefrei überarbeitbar.
    • Geplante Maßnahmen: Barrierefreie Alternativen sind derzeit nicht vorhanden. Eine schrittweise Überarbeitung ist angestrebt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Rückmeldung und Kontakt

Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, unterstützt durch folgende automatisierte Prüfwerkzeuge:

In allen Tests wurden sehr gute Bewertungen (≥ 95/100) erreicht. Kontrastfehler oder schwerwiegende Barrieren wurden nicht festgestellt.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form?
Dann können Sie sich an uns wenden:
Seckenheimschule Mannheim
Telefon: 0621 293-18780
E-Mail: seckenheimschule.direktion@mannheim.de

Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360
Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten an die Seckenheimschule wenden.

Falls Sie innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) wird hingewiesen.

Tag der offenen Tür

für Viertklässler und ihre Eltern

Samstag der 07.02.2026
von 11:00 bis 14:00 Uhr